Regeln
Mach dich mit unseren Regeln vertraut, um das bestmögliche Erlebnis für dich und andere zu gewährleisten.
Regelwerk
Die allgemeinen Grundregeln für alle Spieler auf Acturus-City.
- §1. Es sind ausschließlich optische Modifikationen erlaubt, die keinerlei spielerischen Vorteil verschaffen.
- §2. Modifikationen wie No Day, No Night, Nativ, Brasilien-Modpacks oder vergleichbare Änderungen, die einen Vorteil im Spiel bieten, sind verboten.
- §3. Unrealistische Waffenmods, Waffensounds oder Waffenskins sind nicht erlaubt.
- §4. Solltest du dir unsicher sein, ob eine Modifikation erlaubt ist, kontaktiere vor der Nutzung den Support.
- §5. Erlaubte GTA-Auflösungen sind ausschließlich „Automatisch“ oder „16:9“.
- §6. Das Mindestalter für Acturus-City beträgt 18 Jahre.
- §7. Das absichtliche Ausnutzen von Grauzonen oder Regelungslücken ist untersagt.
- §8. Jegliche Form von Rassismus, Diskriminierung oder Hassrede ist auf Acturus-City strengstens verboten.
- §9. Rassistische Beleidigungen, diskriminierende Aussagen, rassistische Symbole, Emotes oder Gesten sowie Hassrede gegen Personen oder Personengruppen führen zu Sanktionen.
- §10. Während sämtlicher RP-Situationen, insbesondere bei Schussgefechten, Forderungen und Fraktionskriegen, besteht eine Aufnahmepflicht. Die Aufnahme dient als Beweismittel bei Regelverstößen oder Cheating-Verdacht.
- §11. Administrative Erstattungen werden ausschließlich bearbeitet, wenn ein vollständiger und ungeschnittener Videobeweis vorliegt.
- §12. Erstattungsanträge müssen innerhalb von 48 Stunden nach dem entstandenen Verlust über ein Support-Ticket eingereicht werden.
- §13. Der Mindestwert eines Verlustes muss 20.000 $ betragen, damit eine Erstattung geprüft wird.
- §14. Erstattungen werden nicht bei Serverabstürzen, technischen Problemen, Server-Restarts oder selbst verschuldeten Regelverstößen gewährt.
- §15. Videobeweise dürfen weder bearbeitet noch zensiert werden. Das Verpixeln oder Entfernen der Userkennung führt zur Ablehnung des Antrags.
- §16. Das High-Team entscheidet nach Prüfung eigenständig über die Annahme oder Ablehnung eines Erstattungsantrags.
- §17. Verhalte dich jederzeit respektvoll und nimm anderen Spielern nicht absichtlich den Spielspaß.
- §18. Die Serverleitung behält sich das Recht vor, Spieler jederzeit vom Projekt auszuschließen, wenn ihr Verhalten oder ihr Roleplay nicht zum Serverkonzept passt.
- §19. Schwere Beleidigungen, sexistische Aussagen, rassistische Äußerungen sowie OOC-Drohungen sind verboten.
- §20. Die Nutzung von Cheats, Hacks, Mod-Menüs, Makros oder Exploits ist verboten und führt in der Regel zu einem permanenten Ausschluss.
- §21. Das Unterstützen oder Decken von Cheatern ist ebenfalls untersagt.
- §22. 30 Minuten vor einem angekündigten Server-Restart dürfen keine neuen Raubüberfälle oder Schussgefechte begonnen werden.
- §23. Ein direkter Schusscall entsteht durch das gleichzeitige Zielen mit einer Waffe und eine eindeutige Schussandrohung. Der Call muss innerhalb von 12 Metern hörbar sein und gilt 10 Minuten.
- §24. Ein indirekter Schusscall entsteht beispielsweise durch Fahrzeugdiebstahl vor den Augen des Besitzers, das unerlaubte Betreten eines Grundstücks oder das Tasern eines Staatsbeamten.
- §25. Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ausschließlich mit einem nachvollziehbaren RP-Hintergrund entwendet werden.
- §26. Das Megafon darf ausschließlich von Staatsfraktionen genutzt werden.
- §27. Stark beschädigte Fahrzeuge oder Zweiräder mit platten Reifen dürfen nicht weiter genutzt werden.
- §28. Unrealistische Fahrweisen, wie das Befahren von Bergen mit Sportwagen oder ungeeigneten Fahrzeugen, sind verboten.
- §29. Fahrzeuge dürfen ausschließlich zu realistischen Preisen verkauft werden.
- §30. Der Handel mit Fahrzeugen gegen Echtgeld ist verboten.
- §31. Das sogenannte Zinken oder Manipulieren von Fahrzeugen ist untersagt.
- §32. Teaming innerhalb von FFA-Bereichen ist verboten.
- §33. Staatsausrüstung darf weder entnommen noch an andere Spieler weitergegeben werden.
- §34. Staatsfraktionen dürfen einen Helikopter nach mindestens drei Minuten Verfolgung beschießen, um eine Landung zu erzwingen. Der Beschuss auf Personen bleibt verboten.
- §35. Nach einem Servercrash oder Restart muss die RP-Situation an der entsprechenden Stelle fortgesetzt werden.
- §36. Musik darf nur mit einer maximalen Reichweite von fünf Metern abgespielt werden.
- §37. An stark besuchten Orten darf ausschließlich mit einer Reichweite von fünf Metern gesprochen werden.
- §38. AFK-Zeiten dürfen zehn Minuten nicht überschreiten.
- §39. Roleplay mit sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung ist strengstens verboten.
- §40. Bei vollständiger Maskierung darf eine Person nicht anhand ihrer Stimme erkannt werden.
- §41. Fraktionen dürfen anhand ihrer einheitlichen Kleidung erkannt werden.
- §42. Verletzungen müssen nach einer medizinischen Behandlung weiterhin realistisch ausgespielt werden.
- §43. Mediziner dürfen verletzte Personen erst behandeln, wenn keine unmittelbare Gefahr mehr besteht.
- §44. Bewusstlose oder verstorbene Personen dürfen weder geschändet, gelootet noch grundlos versteckt werden.
- §45. Zivile Gruppierungen dürfen maximal sieben Mitglieder umfassen und müssen einheitlich erkennbar sein.
- §46. Als Sperrzone gekennzeichnete Bereiche oder Routen dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.
- §47. Das eigene Leben hat im Roleplay oberste Priorität. Befindet sich eine Waffe am Kopf, darf keine Gegenwehr eingeleitet werden.
- §48. Kampf-Emotes oder Animationen auf bewusstlosen Personen sind verboten.
- §49. Unrealistische Selbstbereicherung ist untersagt.
- §50. Fear-RP ist verpflichtend. Gefährliche Situationen müssen realistisch ausgespielt werden.
- §51. Das absichtliche Springen über Rampen, Hügel oder zweckentfremdete Objekte mit Fahrzeugen gilt als Fail-RP.
- §52. Regelhinweise des Supports gelten als OOC und sind zu beachten.
- §53. Für Supportfälle oder Beschwerden ist grundsätzlich ein vollständiger Videobeweis erforderlich.
- §54. Supportgespräche dürfen weder aufgenommen noch veröffentlicht werden.
- §55. RDM, VDM, Fail-RP, Meta-Gaming, Power-RP, Combat-Logging sowie Schießen ohne gültigen Schusscall sind verboten.
- §56. Das absichtliche Trollen oder Baiten anderer Spieler ist untersagt.
- §57. Jeder Charakter muss einen seriösen Namen besitzen, der mindestens drei Buchstaben enthält.
- §58. Das Vortäuschen einer Fraktionszugehörigkeit ist verboten.
- §59. Gaming-Begriffe wie „GG“, „Aim“, „Movement“, „FPS“, „Ping“ oder ähnliche Begriffe dürfen im RP nicht verwendet werden.
- §60. Anspielungen auf den Support oder das Team, wie beispielsweise „Götter“, „Support“ oder „Suppe“, sind im RP verboten.
- §61. Das maximale Lösegeld beträgt 30.000 $ für Zivilisten und 60.000 $ für Staatsbeamte.
- §62. Die offizielle Serversprache auf Acturus-City ist Deutsch.
- §63. Nach einer Behandlung durch einen Notfallmediziner verliert der Charakter sämtliche Erinnerungen an die RP-Situation, die zum Koma geführt hat.
- §64. Nach dem Erwachen aus dem Koma ist eine Rückkehr zur laufenden RP-Situation nicht gestattet.
- §65. Nach dem Erwachen dürfen aus der ursprünglichen Situation keine weiteren Konsequenzen wie Wanteds oder Akteneinträge entstehen.
Fraktionsregelwerk
Regeln für Fraktionen, Fights, Forderungen und Kriege.
- §1. Die Fraktionsverwaltung greift ein, wenn zwei Fraktionen keine eigenständige Einigung erzielen können. Beschwerden dürfen frühestens 10 Minuten nach Beendigung der jeweiligen RP-Situation eingereicht werden und müssen mit einem entsprechenden Videobeweis belegt werden.
- §2. Nach dem Austritt oder einem Bloodout aus einer Fraktion gilt eine Fraktionssperre von 7 Tagen.
- §3. Sind mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem Regelverstoß beteiligt, kann eine Verwarnung gegen die gesamte Fraktion ausgesprochen werden. Bei drei Verwarnungen kann die Fraktion aufgelöst werden. Gambo-Forcing, massives Fehlverhalten oder vergleichbare Verstöße können ebenfalls zu einer Fraktionsverwarnung führen.
- §4. Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk, Beschwerden gegen eine gesamte Fraktion oder grundsätzlichen Problemen zwischen Fraktionen ist die vorgesehene Beschwerdekette einzuhalten. Die Leader der beteiligten Fraktionen müssen zunächst OOC über den Leader-Discord versuchen, das Problem untereinander zu klären. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann anschließend eine administrative Klärung über ein Support-Ticket erfolgen.
- §5. Beschwerden einer Fraktion gegen eine andere Fraktion müssen grundsätzlich durch einen Leader mit mindestens Rang 10 eingereicht werden. Schwere Regelverstöße wie Cheating, Hacking, Massen-RDM oder Massen-VDM sind von dieser Regelung ausgenommen.
- §6. Wird für eine Beschwerde ein Leadergespräch benötigt, darf dieses frühestens 24 Stunden nach Beendigung der betreffenden Situation gesucht werden. Forderungen und Fraktionskriege bilden hiervon eine Ausnahme. Weitere Ausnahmen können bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.
- §7. Ein Spieler darf einer Fraktion erst ab einem Visum von 5 beitreten.
- §8. In Fraktions-Discords dürfen keine sogenannten „Glocken“ beziehungsweise Benachrichtigungen zur gezielten Alarmierung der Mitglieder ausgelöst werden.
- §9. Nach einer Aktion zwischen zwei Fraktionen muss zwischen denselben Fraktionen eine Ruhezeit von 45 Minuten eingehalten werden.
- §10. LSPD, Army und FIB dürfen jeweils maximal 50 Mitglieder besitzen. Davon dürfen maximal 30 Mitglieder gleichzeitig aktiv im RP und maximal 40 Mitglieder passiv eingetragen sein. Die Höchststrafe beträgt 100 Einheiten. Staatsfahrzeuge dürfen optisch nicht verändert werden; ausschließlich Leistungstuning ist erlaubt.
- §11. Das LSMD darf keine Wiederbelebung durchführen, solange ein laufendes Gefecht oder eine unmittelbare Lebensgefahr besteht.
- §12. Informationskorruption innerhalb von Staatsfraktionen ist erlaubt. Waffen- oder Wirtschaftskorruption ist hingegen strengstens verboten.
- §13. Bei Razzien ist das gezielte Abcampen von Routen verboten. Razzien auf Anwesen müssen zuvor bei der Verwaltung angemeldet und von dieser genehmigt werden.
- §14. Der Terrorstatus darf maximal 7 Tage bestehen. Während eines aktiven Terrorstatus dürfen Mitglieder jederzeit und ohne besonderen Grund durchsucht werden. Verhandlungen sind während des Terrorstatus nicht möglich.
- §15. Bei einer laufenden Verfolgung darf ein Anwesen für maximal 10 Minuten betreten beziehungsweise gestürmt werden.
- §16. Illegale Fraktionen dürfen maximal 25 Mitglieder besitzen. Gleichzeitig dürfen maximal 20 Mitglieder aktiv an einer Situation teilnehmen. Eine Kolonne darf maximal aus 20 Fahrzeugen bestehen.
- §17. Auf dem eigenen Fraktionsgrundstück dürfen unbefugte Personen ohne vorherigen Schusscall beschossen werden.
- §18. Für den Beitritt zu einer Fraktion muss ein angemessenes und nachvollziehbares RP-Blood-In durchgeführt werden.
- §19. Nach einem Bloodout verliert der betroffene Charakter sämtliche Erinnerungen an die RP-Stränge und Geschehnisse innerhalb der betreffenden Fraktion. Zusätzlich gilt eine Fraktionssperre von 7 Tagen.
- §20. Ein Base-Raid darf pro Restart nur einmal durchgeführt werden. Das dauerhafte Belagern einer Fraktionsbase ist verboten.
- §21. Jede Fraktion darf maximal eine Route besitzen. Nach der Übernahme einer Route gilt ein Mindestschutz von 14 Tagen. Inaktive Routen können durch die Fraktionsverwaltung wieder entzogen werden.
- §22. Forderungen für einen Fraktionskrieg müssen nachvollziehbar, realistisch und erfüllbar sein. Ein entsprechender Kriegsvertrag muss von der Fraktionsverwaltung bestätigt werden. Während eines aktiven Krieges gilt ein vollständiger Aufnahmestopp für neue Mitglieder.
- §23. Das Stürmen des Staatsgefängnisses ist erlaubt, wenn dadurch eigene Mitglieder befreit oder bestehende Konflikte im RP geklärt werden sollen.
- §24. Bei Fraktionsangelegenheiten müssen grundsätzlich die dafür vorgesehenen Fraktionsfahrzeuge genutzt werden. Dies gilt insbesondere für systemseitig vorgegebene Szenarien, geplante RP-Aktionen sowie Situationen, die einen direkten Bezug zur Fraktion haben.
- §25. Bei spontan entstandenen Situationen darf zunächst ein Privatfahrzeug genutzt werden, wenn ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist. Sobald es die Situation zulässt, muss auf ein Fraktionsfahrzeug gewechselt werden.
- §26. Als Fraktionsfahrzeuge gelten ausschließlich Fahrzeuge, die über eine Fraktionsgarage ausgeparkt werden können.
- §27. Fahrzeuge oder Luftfahrzeuge, die nicht über eine Fraktionsgarage ausgeparkt werden können, dürfen nicht für Situationen verwendet werden, für die eine Begrenzung der Fraktionsfahrzeuge gilt. Dies betrifft insbesondere Helikopter.
- §28. Illegale Fraktionen dürfen bei geplanten Aktionen mit maximal 20 Fahrzeugen agieren. Helikopter und Fahrzeuge aus Fraktionslagern werden dabei nicht auf das Fahrzeuglimit angerechnet.
- §29. Bei Aktionen illegaler Fraktionen darf maximal ein Helikopter eingesetzt werden.
- §30. Bei Fights darf maximal ein Helikopter gleichzeitig eingesetzt werden. Der Helikopter darf ausschließlich von einer Person besetzt werden.
- §31. Besitzt eine illegale Fraktion eine Straße oder einen vergleichbaren Bereich als Base, besteht ein Anspruch auf die unmittelbar angrenzenden Häuser. Bei Unklarheiten bezüglich der Gebietsgrenzen entscheidet die Fraktionsverwaltung.
- §32. Illegale Fraktionen dürfen maximal 20 Mitglieder gleichzeitig in einer entsprechenden Situation einsetzen. Ein gemeinsames Agieren mit Zivilisten ist grundsätzlich verboten. Bei rein passiven Handlungen findet diese Einschränkung keine Anwendung.
- §33. Von der Mitgliederbegrenzung ausgenommen sind die Verteidigung der eigenen Fraktionsbase sowie spontan entstandene Dealer-Situationen.
- §34. Das Mitgliederlimit gilt von Beginn bis zum Ende einer laufenden Situation. Mitglieder dürfen während der Situation nicht ausgetauscht oder ersetzt werden.
- §35. Bei Situationen, die nicht unter systemgegebene Szenarien, Lootdrops, Gangturfs oder Fraktionskriege fallen, dürfen illegale Fraktionen mit allen ihren Mitgliedern anfahren.
- §36. Normale Fraktionsmitglieder bis einschließlich Rang 10 dürfen unter keinen Umständen Fraktionseigentum wie Gegenstände oder Geld entwenden.
- §37. Fraktionseigentum darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fraktionslagerhallen oder Fraktionsfahrzeugen gelagert werden.
- §38. Illegale Fraktionen dürfen Zivilisten nur dann schützen, wenn diese nicht selbst der Aggressor der jeweiligen RP-Situation sind.
- §39. Werden Zivilisten als Geisel genommen, müssen die gestellten Forderungen in einem angemessenen Verhältnis zum Wert beziehungsweise Verlust der Geisel stehen.
- §40. Aggressive Handlungen illegaler Fraktionen dürfen frühestens 30 Minuten nach einem Server-Restart beginnen. Ausgenommen sind Situationen, bei denen eine Partei unmittelbar auf eine Aktion der Gegenpartei innerhalb derselben Runde reagiert.
- §41. Zum Absperren eines Dealers müssen mindestens fünf Mitglieder einer Fraktion vor Ort sein und die entsprechende Fraktionskleidung tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitglieder mit Fraktionsfahrzeugen oder Farmfahrzeugen anreisen.
- §42. Nach dem Absperren eines Dealers darf die Fraktion entscheiden, ob der Dealer nur für die aktuelle Situation oder für die gesamte Runde abgesperrt wird. Die Fraktion muss sich währenddessen nicht dauerhaft am Dealer aufhalten.
- §43. Eine Fraktion darf einen Dealer absperren, auch wenn es sich dabei nicht um den von ihr eingenommenen Dealer handelt.
- §44. Beim Absperren eines Dealers besteht keine Pflicht, andere Fraktionen aktiv vom Dealer wegzuschicken. Die Entscheidung, den Bereich zu verlassen, liegt bei den jeweiligen Fraktionen selbst.
- §45. Das Zinken von Spielern sowie Fahrzeugen am Dealer ist erlaubt, sofern gegen eine bestehende Absperrung verstoßen wird. Dies muss der betroffenen Fraktion zuvor ausdrücklich mitgeteilt werden. Das Zinken darf in diesem Fall auch ohne X-Menü durchgeführt werden.
- §46. Grüngeld, Gutscheine, Geschenke und Verträge dürfen auch bei einem erlaubten Zinken am Dealer nicht gestohlen werden.
- §47. Es muss jederzeit mindestens ein Dealer vorhanden sein, der nicht von einer Fraktion abgesperrt wurde und weiterhin frei genutzt werden kann.
- §48. Nach dem Ansprechen eines Dealers ist Kill on Sight ausschließlich für die jeweilige Dealer-Situation erlaubt.
- §49. Ein Preset darf maximal 3 Minuten gehalten werden.
- §50. Das Geschehen innerhalb eines Gangwars (GW) gilt ausschließlich als OOC. Ereignisse, Informationen oder Handlungen aus einem GW dürfen nicht im RP verwendet oder ausgespielt werden.
- §51. Forderungen dürfen ausschließlich IC ausgesprochen werden und werden grundsätzlich als Best-of-Five ausgetragen.
- §52. Nach Abschluss eines Best-of-Five kann zwischen den beteiligten Parteien ein Kriegsvertrag entstehen.
- §53. Ein Kriegsvertrag muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden. Hierfür müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen.
- §54. Staatsfraktionen dürfen einmal pro Tag ein Labor aufbrechen und vollständig leerräumen. Für diese Aktion müssen Fraktionsfahrzeuge verwendet werden.
- §55. Es ist verboten, ein Mitglied der gegnerischen Fraktion zu entführen, um dieses zum Aufschließen eines Methlabors zu zwingen. Befindet sich jedoch bereits ein Mitglied der betreffenden Fraktion vor Ort, darf beziehungsweise muss dieses das Labor unter Bedrohung aufschließen.
- §56. Das Aufbrechen oder Überfallen eines Labors gilt bereits als aggressive Handlung und kann von der verteidigenden Fraktion mit sofortigem Beschuss beantwortet werden.
- §57. Auch die gemeinsame Anfahrt einer größeren Gruppe der verteidigenden Fraktion zum Labor kann als Schussankündigung gewertet werden. Treffen beide Gruppen unmittelbar nach dem Labor erneut aufeinander, bleibt die bestehende Schussankündigung bestehen.
- §58. Nach einem Laborangriff darf der Konflikt bis zum Anwesen der angreifenden Fraktion fortgeführt werden.
- §59. Das gezielte Abcampen des inneren Jump Points eines Labors ist verboten. Insbesondere darf die verteidigende Fraktion dort nicht warten, um die angreifende Partei unmittelbar nach dem Teleport zu töten.
- §60. Eine Forderung darf nicht ohne nachvollziehbaren RP-Grund ausgesprochen werden.
- §61. Eine Forderung wird durch ein Best-of-Five entschieden. Die Partei, die zuerst drei Runden gewinnt, entscheidet die Forderung für sich.
- §62. Forderungen dürfen ausschließlich durch die Leader einer Fraktion gestellt werden.
- §63. Nach dem Aussprechen einer Forderung muss der betroffenen Partei mindestens eine Stunde Bedenkzeit eingeräumt werden.
- §64. Während einer Forderung gelten die normalen Fight-Regelungen. Pro Partei dürfen maximal 20 Personen teilnehmen.
- §65. Der maximale Wert einer Forderung beträgt 250.000 $.
- §66. Anstelle von Geld dürfen auch Gegenstände oder Güter mit einem Gesamtwert von maximal 250.000 $ gefordert werden.
- §67. Sollte die geforderte Partei nicht über ausreichend entsprechende Güter verfügen, muss sich die fordernde Partei mit dem entsprechenden Geldwert der Güter zufriedengeben.
- §68. Während einer laufenden Forderung ist das Zinken ohne X-Menü erlaubt.
- §69. Während einer Forderung darf jede beteiligte Partei pro Runde maximal einen Base-Raid durchführen.
- §70. Sobald eine Forderung ausgesprochen wurde, dürfen die beteiligten Fraktionen keine neuen Mitglieder mehr einladen.
- §71. Während einer Forderung müssen die beteiligten Parteien grundsätzlich Fraktionsfahrzeuge verwenden. Lagerfahrzeuge für das Labor sind hiervon ausgenommen.
- §72. Der Einsatz ziviler Spotter während einer Forderung ist verboten.
- §73. Nach einem Server-Restart gilt eine Ruhezeit von 45 Minuten. Nach einem Fight muss ebenfalls eine Ruhezeit von 45 Minuten eingehalten werden.
- §74. Während einer laufenden Forderung besitzen beide beteiligten Parteien das Recht, Mitglieder der gegnerischen Partei ohne erneute Schussankündigung zu beschießen. Vor dem Beschuss muss jedoch eindeutig festgestellt werden, dass es sich tatsächlich um ein Mitglied der gegnerischen Partei und nicht um eine unbeteiligte Person handelt.
- §75. Mitglieder, die während eines Base-Raids sterben und anschließend respawnen, dürfen die eigene Base bis zum Ende des laufenden Base-Raids nicht erneut betreten.
- §76. Ein Base-Raid endet, sobald die angreifende Partei sämtliche Mitglieder der verteidigenden Fraktion getötet hat oder die angreifende Partei geschlossen die Base verlässt.
- §77. Jede Partei darf pro Runde nur einen Base-Raid durchführen.
- §78. Flüchtet eine Partei während eines bereits laufenden Schussgefechts in ihre Base, gilt dies nicht automatisch als Base-Raid.
- §79. Drops werden ausschließlich als 10-gegen-10-Kämpfe durchgeführt.
- §80. Für die Durchführung eines Drops müssen beide teilnehmenden Fraktionen jeweils zehn Mitglieder stellen. Alle teilnehmenden Mitglieder müssen ordnungsgemäß für die Drop-Kiste angemeldet sein.
- §81. Die geltenden Preset-Regeln behalten auch während eines Drop-Kampfes vollständig ihre Gültigkeit.
- §82. Sobald die teilnehmenden Fraktionen ausgelost wurden, gilt zwischen diesen Parteien bis zum Ende des Drops Kill on Sight.
- §83. Findet ein Drop innerhalb des Stadtgebiets statt, ist das LSPD berechtigt, in das laufende Kampfgeschehen einzugreifen.
- §84. Fraktionen, die nicht für den Drop ausgelost wurden, müssen den Bereich unverzüglich verlassen und dürfen sich nicht in den Kampf einmischen.
- §85. Die beiden für den Drop ausgelosten Fraktionen dürfen sich vorübergehend gegen das eingreifende LSPD zusammenschließen.
TeamSpeak-Regelwerk
Verhaltensregeln für unseren TeamSpeak-Server.
- §1. Auf dem TeamSpeak von Acturus-City ist jederzeit ein respektvoller und angemessener Umgang miteinander einzuhalten.
- §2. In öffentlichen TeamSpeak-Channels ist ausschließlich Deutsch als Kommunikationssprache zu verwenden.
- §3. Beleidigungen, Diskriminierung, Provokationen oder vergleichbares respektloses Verhalten sind verboten.
- §4. Spam, Soundboards, absichtlich störende Geräusche oder andere mutwillige Störungen der Kommunikation sind untersagt.
- §5. Den Anweisungen von Administratoren und Teammitgliedern ist jederzeit Folge zu leisten.
- §6. Jeder Nutzer darf ausschließlich die für den jeweiligen Zweck vorgesehenen Channels betreten und nutzen.
- §7. Support-Channels dürfen ausschließlich für tatsächliche Supportanliegen verwendet werden.
- §8. Bei längerer Abwesenheit ist der dafür vorgesehene AFK-Channel zu nutzen.
- §9. Private Channels anderer Nutzer dürfen ohne deren Zustimmung weder betreten noch anderweitig gestört werden.
- §10. Musik-Channels sind ausschließlich für das gemeinsame Hören von Musik vorgesehen.
- §11. Bei Problemen oder Regelverstößen ist zunächst ein Moderator oder zuständiges Teammitglied zu kontaktieren.
- §12. Selbstjustiz bei Regelverstößen ist untersagt. Verstöße sind dem zuständigen Team zu melden.
- §13. Für die Klärung von Vorfällen sollten, sofern vorhanden, geeignete Beweise wie Screenshots, Videos oder andere nachvollziehbare Nachweise bereitgehalten werden.
- §14. Bei Befragungen oder Gesprächen mit dem Team besteht die Pflicht, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
- §15. Entscheidungen und Sanktionen des zuständigen Teams sind zu akzeptieren. Eine sachliche Beschwerde gegen eine Entscheidung ist über den vorgesehenen Beschwerdeweg möglich.
- §16. Das Team von Acturus-City behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen das TeamSpeak-Regelwerk entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- §17. Die TeamSpeak-Regeln gelten für alle Nutzer und unabhängig von Rang, Fraktionszugehörigkeit oder sonstigem Status.